Arbeitsrecht – Anwaltliche Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern

Rechtsanwalt Stich hilft in allen Fragen zu Arbeitsverhältnissen, Kündigungen oder Arbeitsverträgen

Das Arbeitsrecht betrifft die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, sowie zwischen den Koalitionen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber und zwischen Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (z.B. Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände).

Der Arbeitsvertrag als Grundlage

Im Arbeitsrecht ist als Grundlage der einzelne Arbeitsvertrag anzusehen, der wiederum arbeitsrechtlichen Bestimmungen wie den Gesetzen, Verordnungen, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen sowie den Entwicklungen der Rechtsprechung unterliegt. In den heutigen Zeiten der Globalisierung ist im deutschen Arbeitsrecht auch insbesondere das europäische Recht zu berücksichtigen, welches sich im Rahmen der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit direkt auf Arbeitsverhältnisse auswirken kann.

Kündigungsschutz und Kündigungsfristen

Insbesondere zu berücksichtigen sind die Kündigungsfristen, das Entgelt, die Lohnfortzahlung, sozialversicherungsrechtliche Fragen und im Kündigungsfalle natürlich die sehr kurzen Fristen zur Erhebung der Kündigungsschutzklage, sowie die weiteren Fragen, die das Arbeitszeugnis oder einen evtl. Aufhebungsvertrag betreffen. Dies gilt sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.

Beginnend bei der Gestaltung entsprechender Verträge, der Beratung in laufenden Arbeitsverhältnissen und ggf. deren Anpassung oder Beendigung, bis hin zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Streitfall und im gerichtlichen Verfahren vertritt Sie die Kanzlei Stich : id-law Rinteln rund um Ihre Identität im Arbeitsrecht.

Kontakt

Auf Grund von Besprechungen oder auswärtigen Gerichts- oder Dozententerminen ist Rechtsanwalt Stich zeitweise nicht in der Kanzlei und daher nicht immer direkt für Sie erreichbar.
Bitte vereinbaren Sie daher vor Aufsuchen der Kanzlei einen Termin. Entweder telefonisch oder noch besser: Sie schicken eine Mail.

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